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BAföG - Aufstiegs-BAföG

Zuständige Behörde

Ansprechpartner

BAföG und AFBG
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2445
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  oliver.merz@kreis-ak.de
Raum:  137

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BAföG
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2434
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  carmen.neuls@kreis-ak.de
Raum:  137

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Beschreibung

Wer eine betriebliche Lehre absolviert hat und sich noch weiterbilden möchte, zum Beispiel zum Meister, braucht Geld. Es kommen eventuell hohe Lehrgangsgebühren von bis zu 15.000 Euro und Einkommensausfälle auf ihn zu. Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) besteht die Möglichkeit, fortbildungsinteressierte Gesellinnen und Gesellen zu unterstützen (Aufstiegs-BAföG oder sogenanntes "Meister-BAföG").

Das Aufstiegs-BAföG fördert jedoch nicht nur angehende Meister, sondern auch diejenigen, die nach einer Lehre eine Weiterqualifikation anstreben, zum Beispiel Industriefach- oder Betriebswirte.

Finanziert werden sowohl bei Teilzeit- als auch bei Vollzeitlehrgängen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 15.000 Euro. Hiervon beträgt der Zuschuss 50 Prozent. Die restlichen 50 Prozent können über ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gezahlt werden. Lehr- und Arbeitsmittel sind nicht übernahmefähig.

Die Erstellung der fachpraktischen Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks sowie vergleichbare Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen bis zur Hälfte der notwendigen,  dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin entstandenen Materialkosten, höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 Euro, werden ebenfalls mit einem Zuschuss von 50 Prozent gefördert.

Ledige und verheiratete TeilnehmerInnen an Vollzeitmaßnahmen können darüber hinaus Zuschüsse zum Lebensunterhalt sowie ein zusätzliches Darlehen zum Lebensunterhalt seitens der KfW-Bank erhalten.

Die notwendigen Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender werden für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte pauschal mit 130 Euro pro Monat bezuschusst, wobei das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. Bei behinderten Kindern werden die Betreuungskosten ohne Altersgrenze gewährt.

Soll ein Darlehen in Anspruch genommen werden, setzt sich die KfW-Bank automatisch mit dem Darlehensnehmer in Verbindung und sendet ihm die entsprechenden Unterlagen zu.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Prüfungsvorbereitungsphase (Zeit zwischen Ende der Maßnahme und dem letzten Prüfungstag) durch ein Darlehen der KfW-Bank mitgefördert werden. Diese Leistung kann ab Beginn der Prüfungsvorbereitungsphase, frühestens jedoch ab Antragstellung erfolgen. Eine rückwirkende Leistungsgewährung ist nicht möglich.

Auch der erfolgreiche Abschluss einer Fortbildung wird belohnt. Man bekommt 50 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens von der KfW-Bank erlassen.

Antragsbehörden für das Aufstiegs-BAföG sind in Rheinland-Pfalz die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Zuständige Behörde für Fortbildungsteilnehmer, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Altenkirchen haben, ist somit die Kreisverwaltung Altenkirchen, Amt für Ausbildungsförderung, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen. Hier erhalten Sie die notwendigen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen.

Sonstige Ansprechpartner sind die Handwerkskammer sowie die Industrie- und Handelskammer.

Weitere Informationen können der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entnommen werden.

Rechtsgrundlagen

Onlinedienst

Gebühren

Für das Verwaltungsverfahren werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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