Gleichstellung
Gesetze sind eine Sache ...
Artikel 3, Absatz 2 unseres Grundgesetzes.
In Rheinland-Pfalz ist seit 1994 die Verwirklichung des Gleichberechtigungsauftrages in der Kommunalverfassung als Aufgabe der Landkreise und Gemeinden verankert. Landkreise und kreisfreie Städte sind danach verpflichtet, Gleichstellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen.
1995 wurde das Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet. Es gilt für den gesamten öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz und enthält verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen und Männern.
Bei der Kreisverwaltung Altenkirchen gibt es bereits seit 1992 eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die die externen Aufgaben nach der Landkreisordnung und die internen Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz wahrnimmt.
... die Lebensrealität ist eine andere.
Gleiche Rechte besagen noch nicht gleiche Chancen.
Gleichberechtigung ist auch nicht nur ein Thema für Frauen. Dafür einzutreten, ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wenn es darum geht, Chancen und Positionen, Berufs- und Familienarbeit, Rechte und Pflichten gleichberechtigt, partnerschaftlich, gerechter zu verteilen, kann dies nur im Miteinander geschehen. Auch Gender Mainstreaming setzt darauf, dass Frauen und Männer gemeinschaftlich ihre Verantwortung wahrnehmen, um Gleichberechtigung tatsächlich zu verwirklichen.
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Altenkirchen ist für Sie da, wenn Sie sich in Partnerschaft und Familie, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben, in Ihrer sozialen Situation diskriminiert fühlen, Unterstützung oder Beratung benötigen, Informationen brauchen, Kontakte zu anderen Frauengruppen, Verbänden, Einrichtungen aufnehmen wollen, Anregungen haben und gemeinsam mit anderen Ideen umsetzen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau fördern wollen.