Arbeitskreis kommunaler Gleichstellungsbeauftragter im Landkreis Altenkirchen
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist nach der Kommunalverfassung für Rheinland-Pfalz eine Aufgabe der Städte, Landkreise und auch der Gemeinden. Umgesetzt wird dieser Auftrag durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen, Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten oder vergleichbare Maßnahmen.
Im Kreis Altenkirchen sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in einem Arbeitskreis zusammengeschlossen. Der Arbeitskreis dient der Koordination und Zusammenarbeit, der Planung und Organisation von Angeboten, der gemeinsamen Beteiligung an kreisweiten Veranstaltungen und Projekten sowie dem Austausch von Erfahrungen und Informationen.
Im Kreis Altenkirchen sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in einem Arbeitskreis zusammengeschlossen. Der Arbeitskreis dient der Koordination und Zusammenarbeit, der Planung und Organisation von Angeboten, der gemeinsamen Beteiligung an kreisweiten Veranstaltungen und Projekten sowie dem Austausch von Erfahrungen und Informationen.