gebühren für den unterricht an der Musikschule des kreises altenkirchen
Die Musikschule des Kreises Altenkirchen erhebt von den Benutzern zur teilweisen Deckung der durch den Betrieb der Musikschule entstehenden Kosten Benutzungsgebühren.
Gebührenhöhe
(Tarife gültig ab 01.08.2023)
Unterrichtsform |
Unterricht pro Woche in Minuten |
Unterrichtsgebühr im Jahr (im Monat) |
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1 |
Elementarbereich im Klassenunterricht |
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1.1 |
Musikmäuse |
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1.2 |
Musikspielplatz in Gruppen bis 6 Kinder |
45 |
348 € (29 €) |
1.3 |
Musikentdecker |
45 |
288 € (24 €) |
2 |
Instrumental-/Vokalunterricht im Gruppenunterricht |
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2.1 |
Gruppe mit 2 Schülern |
45 |
576 € (48 €) |
2.2 |
Gruppe mit 3 Schülern |
45 |
468 € (39 €) |
2.3 |
Gruppe mit 4 und mehr Schülern |
45 |
372 € (31 €) |
3 |
Instrumental-/Vokalunterricht im Einzelunterricht |
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3.1 |
Normalstunde |
30 |
720 € (60 €) |
3.2 |
Kurzstunde (siehe Abs.6) |
22,5 |
576 € (48 €) |
3.3 |
Langstunde |
45 |
1.200 € (100 €) |
3.4 |
Begabtenförderung (siehe Absatz 6) |
45-75 |
852 € (71 €) |
3.5 |
5er Karte (siehe Abs. 8 und 9) |
5 x 30 |
105 € / |
3.6 |
Geschenkstunde |
60 |
42 € |
4 |
Ergänzungsfach, Ensembles |
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gebührenfrei, sofern der/die Teilnehmer/in an der Musikschule Instrumental-/ Vokalunterricht belegt |
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ohne Teilnahme am Instrumentalunterricht |
45-90 |
132 € (11 €) |
gebührensatzung der musikschule des kreises altenkirchen
Die Festsetzung der Gebühren für den Musikschulunterricht erfolgt auf Grundlage der Gebührensatzung der Musikschule des Kreises Altenkirchen in der Fassung vom 01.08.2023.
Die Gebührensatzung enthält alle Regelungen für die Formalien des Unterrichtsbetriebs, wie Beginn und Abmeldung, Gebührenfestsetzung, Ermäßigungen und Erstattungen.
Die Satzung in ihrer vollständigen Fassung finden Sie hier:
Gebührensatzung der Musikschule des Landkreises Altenkirchen (70 kB)
wichtige Satzungsregelungen im auszug:
Vertragsbeginn (§7 abs. 2 S.2)
abmeldung (§9 Abs.1)
Die Kündigung muss dem Büro der Musikschule bis zum 31. Dezember oder 30. Juni
schriftlich oder per E-Mail zugegangen sein. Lehrkräfte können keine Abmeldung
entgegennehmen.