Vormundschaften, Pflegschaften
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beschreibung
Vormundschaft oder Pflegschaft ist die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche, bei Entzug/Teilentzug der elterlichen Sorge oder beim Ruhen der elterlichen Sorge nach Einwilligung in eine Adoption oder die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge mit der Kindesmutter, wenn diese noch minderjährig ist.
Rechtsgrundlagen
Broschüren
- Dein Vormund vertritt dich (Broschüre des BMFSJF)
