Öffentliche Bekanntmachung: Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung
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Die Widerker & Investor Objekt Altenkirchen GmbH & Co KG beabsichtigt in Altenkirchen die Erweiterung des bestehenden Netto-Lebensmittelmarktes auf die Bestandsfläche des ehemaligen dm-Drogeriemarktes. Damit überschreitet der Markt die Schwelle zur Großflächigkeit (> 800 m² Verkaufsfläche), sodass die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für den großflächigen Einzelhandel berührt werden. Daher wurde im Vorfeld der verbindlichen Bauleitplanung eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPlG) seitens der unteren Landesplanungsbehörde des Landkreises Altenkirchen durchgeführt. In diesem Zusammenhang fand im Zeitraum vom 09.03.2026 bis zum 06.04.2026 eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 17 Abs. 7 LPlG statt, welche am 24.02.2026 bekannt gegeben wurde.
Gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 LPlG ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen. Im Ergebnis ist das Vorhaben unter folgender Maßgabe raumverträglich: Sofern ein Zielabweichungsverfahren bezüglich des Ziels Z 58 (Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz) seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord positiv beschieden wird, ist die Erweiterung des Netto-Lebensmittelmarktes in Altenkirchen als raumverträglich anzusehen.
Altenkirchen, 13.05.2026
Kreisverwaltung Altenkirchen
