Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
gemäß §§ 10 Absatz 7und 8 Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Die Firma Windpark Friesenhagen GmbH & Co.KG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe hat von der Kreisverwaltung Altenkirchen in 57610 Altenkirchen die Ablehnung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen am Standort Friesenhagen (Gemarkung Friesenhagen Flur 32 Flurstück 61/48, Flur 36 Flurstück 13/3, Flur 34 Flurstück 32/8, Flur 35 Flurstück 2 und 4/2, Flur 43 Flurstück 119/3, Flur 42 Flurstück 34/6) erhalten.
Der Ablehnungsbescheid vom 19.06.2020 kann vom Tage nach dieser Bekanntmachung an zwei Wochen, also vom 26.06.2020 bis 10.07.2020 bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen Zimmer 003 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach telefonischer Terminvereinbarung (02681 - 812615) eingesehen werden. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Eine Abschrift des Bescheids und seiner Begründung kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, an vorgenannter Stelle schriftlich, unter Telefon 02681 - 812615 oder elektronisch unter E-Mail: julia.schmidt@kreis-ak.de angefordert werden.
Der verfügende Teil sowie die Rechtsbehelfsbelehrung der Ablehnung vom 19.06.2020 wird hiermit gemäß §10 Absatz 7 und 8 BImSchG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der 9. BImSchV wie nachfolgend dargestellt öffentlich bekannt gemacht:
Ablehnungsbescheid vom 19.06.2020 - Aktenzeichen 181656(IMM
Der Firma Windpark Friesenhagen GmbH & Co.KG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe wird ihr Antrag vom 30.11.2018 - bei uns eingegangen am 06.12.2018, geändert am 29.04.2019 - auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung gemäß § 4 Absatz 1 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen am Standort Friesenhagen hiermit abgelehnt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Altenkirchen einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an kv-ak@poststelle.rlp.de erhoben werden. (Vergleiche Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nummer L 257 Seite 73)
Altenkirchen, 22.06.2020
Kreisverwaltung Altenkirchen
gez.
Dr. Peter Enders
Landrat
