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23.09.2026

ASP: Aufwandsentschädigung für Jägerinnen und Jäger - Abstimmungserklärung unterzeichnet

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Landrat Dr. Peter Enders (r.) und Kreisjagdmeister Jörg Wirths unterzeichneten die Abstimmungserklärung zwischen Landkreis und Kreisjägerschaft. (Foto: Kreisverwaltung/Thorsten Stahl)

Kreis Altenkirchen. Beim Kampf gegen die Afrikanischen Schweinepest (ASP) und deren Ausbreitung auf den Kreis Altenkirchen bzw. das nördliche Rheinland-Pfalz ist es allein mit Appellen und Zäunen nicht getan. Eine zentrale Rolle kommt dabei den heimischen Jägerinnen und Jäger zu, die seit Monaten vor besonderen Herausforderungen stehen.

Vor diesem Hintergrund haben nun Landrat Dr. Peter Enders und Kreisjagdmeister Jörg Wirths eine Abstimmungserklärung zwischen dem Landkreis Altenkirchen und der Kreisjägerschaft unterzeichnet. Zentraler Punkt: Für ihren speziellen Einsatz bei der Bekämpfung der für Schweine tödlichen Viruserkrankung erhalten die Jagdausübungsberechtigten ab sofort eine Aufwandsentschädigung. Die Abstimmungserklärung regelt die Höhe und das Verfahren für die Gewährung der Gelder. Der Kreis muss dabei auf eigene Haushaltsmittel zurückgreifen, eine Förderung durch das Land gibt es nicht.

„Wir orientieren uns dabei an den Regelungen im benachbarten Nordrhein-Westfalen und anderer von der ASP betroffenen Landkreisen in Rheinland-Pfalz. Dort erhalten die Jägerinnen und Jäger schon seit geraumer Zeit eine finanzielle Entschädigung – und es wäre schwer vermittelbar, wenn nur wenige Kilometer entfernt, trotz einer Landesgrenze, der zusätzliche Aufwand überhaupt nicht honoriert würde“, so Landrat Enders, der den Jagdausübungsberechtigten im Kreis für ihr großes Engagement dankt.

Für Kreisjagdmeister Wirths ist die Abstimmungserklärung ein „Riesen-Schritt“. Die Jägerinnen und Jäger seien sich ihrer Verantwortung im Kampf gegen die ASP sehr wohl bewusst. In diesem Zusammenhang erinnerte er daran, dass nicht nur viele zusätzliche Stunden im Wald anfielen: „Nach wie vor lässt sich das Wildbret des Schwarzwilds aus der Sperrzone so gut wie nicht mehr vermarkten, obwohl es sich um einwandfreie Lebensmittel handelt. Für uns Jäger sind das enorme finanzielle Einbußen.“

Die Aufwandsentschädigung wird für Maßnahmen innerhalb der bereits im Oberkreis eingerichteten Sperrzone I gezahlt und wurde vorsorglich für eine noch nicht ausgerufene Sperrzone II vereinbart. Dazu zählen beispielsweise die Bergung und Beprobung von Fall- und Unfallwild durch seitens der Kreisverwaltung benannte Bergungstrupps sowie eine Aufwandsentschädigung für jedes erlegte und beprobte Stück Schwarzwild.



23.09.2026 

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