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Fördermittel Gründer

Fördermittel für Gründer

Zum 1. April 2005 führt die KfW Mittelstandsbank in ihren gewerblichen Förderprogrammen risikogerechte Zinsen ein. Hiermit soll eine individuelle Zinsgestaltung bei diesen Krediten ermöglicht werden. Jedes Unternehmen wird künftig mit Risikokosten belastet, die er auch verursacht. Bisher gelten einheitliche Zinssätze für alle Unternehmen.

Zukünftig gilt: Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten sind, desto niedriger ist der Zinssatz.

Die Hausbank, bei der die KfW-Kredite beantragt werden müssen, ordnet das Unternehmen in einem ersten Schritt anhand von Jahresabschlüssen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen einer von sechs von der KfW definierten Bonitätsklassen zu. Anschließend prüft die Hausbank die vorgesehenen Sicherheiten und ordnet das Unternehmen in eine von vier Besicherungsklassen ein.  Durch die Kombination der so ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklassen gelangt die Hausbank in einem dritten Schritt zu einer der sieben Preisklassen. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, innerhalb derer Ihr individueller Zinssatz liegt. Durch das risikogerechte Zinssystem beabsichtigt die KfW-Mittelstandsbank, wieder mehr Unternehmen Zugang zu Förderkrediten zu ermöglichen. Ein Fallbeispiel finden Sie auf der Internet-Seite der KfW Mittelstandsbank (kfw-mittelstandsbank.de).

Unternehmer sollten sich in jedem Fall die Gründe, die zu der konkreten Einschätzung Ihrer Bonität geführt haben, erläutern lassen. Hierdurch wird ersichtlich, durch welche Maßnahmen man mittelfristig die Bonität des Unternehmens und die Einschätzung durch die Hausbank verbessern kann.

Angebote durch unterschiedliche Kreditinstitute können zu verschiedenen Ergebnissen kommen. (Quelle: Newsletter Gründer-Berater, 07.03.2005)

 
 

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