Mikro 10
Mikro 10
- Für Existenzgründungen mit geringem Finanzbedarf geeignet.
Maximale Darlehenshöhe: 10.000 Euro, Mindestdarlehenshöhe: 5.000 Euro. - Finanziert werden kleinere Gründungsvorhaben – beispielsweise im Dienstleistungsbereich, die oftmals zunächst im Nebenerwerb oder aus der Arbeitslosigkeit heraus unternommen werden. Das Darlehen kann auch in der Festigungsphase der Existenzgründung, d.h. bis zu drei Jahren nach der Gründung, vergeben werden.
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die sich gewerblich oder freiberuflich selbständig machen (einschließlich Heilberufe). Eine anfängliche nebenerwerbliche Tätigkeit muss auf einen späteren Haupterwerb ausgerichtet sein.
- Finanziert werden dürfen sowohl betriebliche bedingte Investitionen als auch Betriebsmittel. Die Finanzierung von Sanierungen oder Umschuldungen sind ausgeschlossen.
- Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent des förderfähigen Finanzierungsbedarfs. Eine Kombination mit anderen KfW-Krediten ist nicht möglich.
- Finanzierung oftmals auch mit geringen Sicherheiten möglich, da die KfW eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent gewährt.
- Antragsberechtigte: Das Programm wird auch nebenberuflich Selbständigen gewährt. Voraussetzung ist in diesen Fällen allerdings, dass die Existenzgründung mittelfristig auf einen Vollerwerb ausgerichtet ist. Die Förderung erstreckt sich auf eine Festigungsphase von bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
- Konditionen: Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 5 Jahre bei maximal eine halben tilgungsfreien Jahr. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung am Kapitalmarkt und ist für die gesamte Laufzeit fest. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der beiden tilgungsfreien Anfangsjahre in gleich hohen halbjährlichen Raten. Eine vorzeitige volle oder teilweise Tilgung des Darlehensbetrages ist möglich (Vorfälligkeitsentschädigung).
- Für „Mikro 10 - Darlehen“ gelten Verfahrenserleichterungen hinsichtlich der Mittelverwendungskontrolle und der Tilgung. Daneben werden Kooperationen zwischen Kreditinstituten und Gründungsberatern bei der Durchleitung der Darlehen unterstützt.
Hausbankprinzip:
Es ist nicht möglich, das Unternehmerkapital direkt bei der KfW Mittelstandbank zu beantragen. Es gilt - wie bei anderen Förderprodukten der KfW Mittelstandsbank auch - das so genannte „Hausbankprinzip“. Der Antrag muss über ein örtliches Kreditinstitut an die KfW Mittelstandsbank eingereicht werden. Die Hausbank erarbeitet mit dem Antragsteller auf der Basis der Rentabilitätsberechnung ein Finanzierungskonzept.
Aktuelle Konditionen erhalten Sie direkt auf der Hompage der KfW-Mittelstandsbank.
