Neue Corona-Testverordnung: Wer muss zahlen? Welche Tests sind wofür geeignet?
Seit dem 30. Juni gilt eine neue Corona-Testverordnung des Bundes. Das Ziel: Testkapazitäten sollen noch gezielter eingesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests, je nach Testzweck werden 3 Euro Selbstbeteiligung fällig.
● Alle Fragen und Antworten hierzu hat das Bundesgesundheitsministerium zusammengestellt:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html
● Alle Teststellen in Rheinland-Pfalz listet das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV): https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/