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Beschreibung
Die Betreuungsbehörde ist im Bereich der rechtlichen Betreuung volljähriger Menschen tätig. Sie unterstützt die Betreuungsgerichte bei der Aufgabenwahrnehmung, fertigt unter anderem Sozialberichte und schlägt geeignete Personen als Betreuer vor. Auch unterstützt die Behörde die Betreuer/innen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf deren Wunsch hin. Darüber hinaus informiert die Betreuungsbehörde über Verfügungen und Vollmachten, wie zum Beispiel Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Für die Beglaubigung von Unterschriften fallen 15 Euro Gebühren an. Ansonsten werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.