Kfz-Zulassung - Neuzulassung eines Fahrzeugs
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
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rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Personalausweis,
- bei Firmen:
- bei Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung,
- bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug und das/die Ausweisdokument/e der/des Vertretungsberechtigten,
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister,
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.),
- EC-Karte.
- In Vertretung für den Halter:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch in Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch in Kopie anerkannt)
- Kopie EC-Karte
Onlinedienst
Verfügbare Formulare


