Tierhaltung - Anmeldung und Tierkennzeichnung
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Landwirtschaft
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Landwirtschaft, Veterinärverwaltung
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beschreibung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Gehegewild, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel oder Bienen halten will, muß dies nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.
Falls Sie Ihre Tierhaltung noch nicht angemeldet haben oder eine Haltung neu beginnen möchten, melden Sie sich bitte umgehend beim Veterinäramt. Sie erhalten dann weitere Informationen und Unterlagen, zum Beispiel zu Kennzeichnungs- und Meldepflichten im Herkunfts- und Informationssystem Tier (HIT). Sie vermeiden damit eventuelle Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
Für Bezieher von Agrarfördermitteln können Verstöße im Rahmen des Cross Compliance auch Kürzungen der Mittel nach sich ziehen.
Falls Sie Ihre Tierhaltung noch nicht angemeldet haben oder eine Haltung neu beginnen möchten, melden Sie sich bitte umgehend beim Veterinäramt. Sie erhalten dann weitere Informationen und Unterlagen, zum Beispiel zu Kennzeichnungs- und Meldepflichten im Herkunfts- und Informationssystem Tier (HIT). Sie vermeiden damit eventuelle Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
Für Bezieher von Agrarfördermitteln können Verstöße im Rahmen des Cross Compliance auch Kürzungen der Mittel nach sich ziehen.
Weitere Informationen sind über den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. erhältlich.
