Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast

Volltextsuche

Inhalt

Datenschutzerklärung FÜR DEN BEREICH DER FAHRERLAUBNISBEHöRDE DER KREISVERWALTUNG ALTENKIRCHEN für die OZG-Leistung „Personenbeförderungsgenehmigung nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)“

beschreibung

Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO) zur Verfügung gestellt.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Kreisverwaltung Altenkirchen
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen

Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich:

Abteilung Ordnung und Verkehr
Telefon: +49 (0) 2681/81-0
Fax +49 (0) 2681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Kreisverwaltung Altenkirchen
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon: +49 (0) 2681/81-3636
Fax +49 (0) 2681/81-3600
E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-ak.de

3. Datenverarbeitung

Die Datenerhebung erfolgt beim Betroffenen. Die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ergibt sich aus den Anträgen zur Erteilung, Erneuerung und Ersatz der

  • Fahrerkarten
  • Unternehmenskarten
  • Werkstattkarten.

4. Zwecke und Grundlagen der Datenverarbeitung

Um die rechtlichen Bestimmungen zu vollziehen, d.h. zum Beispiel über Erteilung, Erneuerung und Ersatz der Karten zu entscheiden und die Beantragung beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) vollziehen, müssen wir Ihre persönlichen Daten erheben.

Ihre Daten als Antragsteller bzw. Antragstellerin werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO in Verbindung mit §§ 4, 5, 7 und 9 Fahrpersonalverordnung (FPersV) verarbeitet.

Ihre Daten als Bevollmächtigter werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DS-GVO verarbeitet.

5. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht:

  • innerhalb des Verantwortlichen:
    • Fahrerlaubnisbehörde
    • Bereich IT-Infrastruktur und Service: Im Falle der Behebung einer Systemstörung ist der Zugriff auf personenbezogenen Daten nicht auszuschließen.
  • Auftragsverarbeiter:
    • sorgfältig ausgewählte IT-Dienstleister, die nur im Rahmen der strengen Auflagen einer Datenverarbeitung im Auftrag für den Verantwortlichen tätig werden (vgl. Art. 28 Abs. 3, 4 DS-GVO).
  • Dritte (außerhalb des Verantwortlichen):
    • Ihre personenbezogenen Daten werden nach § 11 Abs. 1 FPersV zum Führen des Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister an das Kraftfahrtbundessamt als zuständi-ge Registerbehörde übermittelt. Geprüft wird dadurch zudem gemäß § 5 Abs. 3 FPersV bzw. § 7 Abs. 3 FPersV, dass keine anderweitige Fahrer- bzw. Werkstattkarte vorliegt.
    • Die im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister gespeicherten Daten dürfen gem. § 15 FPersV an die hierfür zuständigen inländischen Behörden und Stellen durch Ab-ruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist
      • für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder darauf beruhender Rechtsvorschriften,
      • für Verkehrs- oder Grenzkontrollen,
      • für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten,
      • für die Verfolgung von Straftaten
  • Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation:
    • Geprüft wird gemäß § 5 Abs. 3 FPersV durch Abfrage der Fahrerkartenregister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, dass keine anderweitige Fahrerkarte vor-liegt.
    • Die im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister gespeicherten Daten dürfen an die hierfür zuständigen Behörden und Stellen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist
      • für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder darauf beruhender Rechtsvorschriften,
      • für Verkehrskontrollen,
      • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften auf dem Ge-biet des Straßenverkehrs oder
      • zur Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen

7. Dauer der Speicherung

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO);
  • Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DS-GVO);
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Vorausset-zungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft.
  • Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonde-ren Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO.
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verar-beitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO).
  • Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 31 DS-GVO).
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung, sofern ihre Daten auf Grundlage ihrer Einwilligung erfolgt. Sie können ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

 

·           Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO);

·           Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DSGVO);

·           Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO zutrifft.

·           Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.

·           Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DSGVO).

·           Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

·           Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 31 DSGVO).

·           Recht auf Widerruf der Einwilligung, sofern ihre Daten auf Grundlage ihrer Einwilligung erfolgt. Sie können ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden. Die Beschwerde ist zu richten an:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Fax +49 (0) 6131 208-2497
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Datenschutzerklärungen

Datenschutzerkärungen der Fachbereiche:

Ausländerbehörde

Betreuungsbehörde

Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerlaubnisbehörde Fahrtenschreiber

Gesundheitsamt

KFZ-Zulassungsbehörde

Sozialhilfe, Eingliederungshilfe

Waffenbehörde


Datenschutzerklärungen Social Media:

Facebook

Instagram

LinkedIn

Twitter

Xing und Kununu

YouTube