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22.04.2024

Ervins Zalitis

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Ervins Zalitis nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz iVm § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung

Die Verfügung (Aktenzeichen: AK-EZ 69) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 3 – vom 08.04.2024 für Herrn Ervins Zalitis, früher wohnhaft 57612 Heupzelzen, Kirchweg 7 jetzt unbekannten Aufenthalts, liegen zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 3, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Zulassungsbehörde, Rathausstraße 12, 57610 Altenkirchen, Zimmer 8 bereit.

Die oben angegebenen Schriftstücke werden hiermit gemäß § 1 LVwZG iVm § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Sie gelten gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Altenkirchen, den 22.04.2024

Im Auftrag

gez. Dennis Becker

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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