Maryna Yevdokymenko
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Daria Yevdokymenko, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, Frau Maryna Yevdokymenko nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Der Einstellungsbescheid der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Aktenzeichen: 5/51.3.152/Y/05507/24) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss – vom 20.03.2024 für das Kind Daria Yevdokymenko, geb. am 18.02.2011, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, Frau Maryna Yevdokymenko, geb. 12.05.1985, früher wohnhaft: Mobilheimpark 1, 57537 Mittelhof, jetzt unbekannten Aufenthalts, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 5 (Jugend und Familie, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss), in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 232 bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i. V. m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 20.03.2024
Im Auftrag
gez.
Sascha Böhmer