Tierarzneimittel
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Veterinärwesen und Landwirtschaft
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beschreibung
Die Tierarzneimittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren.
Durch Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Stallapotheken wird die Einhaltung der Vorschriften überprüft, um den Schutz des Verbrauchers und der Tiere vor gesundheitlichen Gefahren durch einen unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln zu gewährleisten. Jeder Nutztierhalter ist verpflichtet, einen Nachweis über die Anwendung von Tierarzneimitteln zu führen.
Durch Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Stallapotheken wird die Einhaltung der Vorschriften überprüft, um den Schutz des Verbrauchers und der Tiere vor gesundheitlichen Gefahren durch einen unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln zu gewährleisten. Jeder Nutztierhalter ist verpflichtet, einen Nachweis über die Anwendung von Tierarzneimitteln zu führen.
Des Weiteren besteht die Aufgabe der Veterinärämter in Rheinland-Pfalz darin, den Fachhandel bezüglich des Verkaufs von freiverkäuflichen Tierarzneimitteln zu überwachen. Für diese Tätigkeit benötigt jeder Verkäufer die erforderliche Sachkunde.
rechtsgrundlagen
- Tierarzneimittelgesetz (TAMG),
- Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG),
- Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff-Verordnung - TierImpfStV),
- Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel- Nachweisverordnung - ANTHV).
- EU-Verordnung 2019/6
