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Kindertagespflege - Fachberatung

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2500 und 2590
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Kindertagespflege
Sachbearbeiterin
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2554
Fax:  02681/81-2501
E-Mail:  marion.froehling@kreis-ak.de
Raum:  03

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Kindertagespflege
Sachbearbeiterin
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2561
Fax:  02681/81-2501
E-Mail:  susanne.morgenschweis@kreis-ak.de
Raum:  02

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Kindertagespflege
Sachbearbeiterin
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2549
Fax:  02681/81-2501
E-Mail:  gabi.schunk@kreis-ak.de
Raum:  02

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E-Mail: kindertagespflege@kreis-ak.de

beschreibung

Der Fachbereich Kindertagespflege ist eine wichtige Anlaufstelle für Eltern und Kindertagespflegepersonen - so werden Tagesmütter und Tagesväter laut Gesetz genannt.

Unsere Leistungen für Eltern umfassen den gesamten Prozess – von der ersten Beratung und Vermittlung einer passenden Kindertagespflegeperson bis hin zur Begleitung während des laufenden Betreuungsverhältnisses. Die Fachberatung steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Kindertagespflege zur Seite, sowohl für Eltern als auch für Kindertagespflegepersonen.

Eltern, die eine familiennahe Betreuung für ihr Kind suchen, können hier Beratung bekommen.

Eltern haben zudem die Möglichkeit, die öffentliche Förderung der Kindertagespflege zu beantragen. Sie tragen je nach Einkommen, Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder und Betreuungsumfang einen entsprechenden Kostenbeitrag.

Ferner ist der Fachbereich für die Begleitung und Betreuung der Kindertagespflegepersonen zuständig. Dies beinhaltet die grundlegenden Anforderungen an die Tätigkeit, die Erteilung der Pflegeerlaubnis inklusive der Prüfung der persönlichen Eignung der Kindertagespflegeperson sowie der kindgerechten Räumlichkeiten

rechtsgrundlagen

notwendige unterlagen

Wir empfehlen mit der Antragstellung auf Förderung der Kindertagespflege alle Unterlagen einzureichen, die Ihr Einkommen in den letzten zwölf Monaten belegen können. Außerdem können Sie Ausgaben für notwendige Versicherungen, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Arbeit et ceterea geltend machen. Als Anhaltspunkt können Sie die im Antrag auf Kindertagespflege genannten Kriterien nutzen.

gebühren

Für die Betreuung in Kindertagespflege wird ein öffentlich-rechtlicher Kostenbeitrag gemäß § 90 Sozialgesetzbuch VIII erhoben. Dieser wird nach dem Einkommen der Antragsteller, der Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder und dem Umfang der jeweiligen Betreuungsstunden festgelegt.

Eine Übersicht über die Kostenbeiträge im Einzelnen können Sie der Satzung des Landkreises Altenkircehn über die Förderung der Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in der Kindertagespflege entnehmen.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Stundennachweis zur Abrechnung der Betreuungszeiten  | PDF-Dokument, 547 kB
Icon Formular Arbeitszeitbescheinigung  | PDF-Dokument, 110 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter von unter einem Jahr  | PDF-Dokument, 79 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 1 und 3 Jahren  | PDF-Dokument, 199 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 3 und 6 Jahren  | PDF-Dokument, 197 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 6 und 14 Jahren  | PDF-Dokument, 47 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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