Tierkörperbeseitigung
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen (Westerwald)
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Referatsleiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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beschreibung
Das Thema Tierkörperbeseitigung ist im Hinblick darauf, die Übertragung von Tierseuchen- und anderen Krankheitserregern zu verhindern, von zentraler Bedeutung.
Tierkörper, Tierkörperteile, Schlachtabfälle oder Erzeugnisse sind grundsätzlich über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Zentral zuständig für die Beseitigung ist in Rheinland Pfalz die
74736 Hardheim
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Grundsätzlich ist der Besitzer des Tieres beziehungsweise der Grundstückseigentümer zur Entsorgung verpflichtet. Bei Seuchenverdacht ist das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen.Die Besitzer gefallener Tiere werden ausdrücklich darum gebeten, die „ztn Neckar-Franken“-App zu verwenden.
rechtsgrundlagen
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) vom 25. Januar 2004 (BGBl. I S. 82), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 91 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert wurde
- Verordnung (EG) 1069/2009
- Verordnung (EG) 142/2011
