Kindertagespflege - Qualifizierung, Netzwerkarbeit und Fortbildung
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beschreibung
Kindertagespflege bietet Kindern ein geeignetes Umfeld, unter familienähnlichen Bedingungen die Kinderentwicklung zu fördern. Sie hat den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung. Aus diesem Grund sind bestimmte Voraussetzungen für Kindertagespflegepersonen, wie Tagesmütter und -väter im Sozialgesetzbuch VIII heißen, vorgegeben. Sie betreffen die persönliche Eignung und fachliche Qualifikation.
Die Kreisverwaltung Altenkirchen bietet Qualifizierungskurse im Rahmen von 300 Unterrichtseinheiten nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) für angehende Kindertagespflegepersonen an. Die Kurse, in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Altenkirchen, sind Voraussetzung für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater und bereiten auf die Betreuung von Kindern vor – theoretisch und praktisch. Fragen rund um die Qualifizierung, Eignung und Voraussetzungen für die Kursteilnahme im Einzelnen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Kindertagespflege gerne.
Für qualifizierte Kindertagespflegepersonen bietet der Kreis Altenkirchen regelmäßige Netzwerktreffen sowie ein Fortbildungsprogramm an. Ziel ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenzen und die Förderung der Zusammenarbeit der Kindertagespflegepersonen. Zur Qualitätssicherung in der Kindertagespflege gehören der regelmäßige Nachweis von Fortbildungen, die fachliche Vernetzung der Kindertagespflegepersonen sowie ein informierender Rundbrief zu aktuellen Themen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 22 fortfolgende Sozialgesetzbuch VIII,
- § 43 Sozialgesetzbuch VIII,
- Satzung des Landkreises Altenkirchen 2023 über die Förderung der Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege.
