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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Referatsleiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2416
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  tu-linh.ky@kreis-ak.de
Raum:  136

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sozialdienst Eingliederungshilfe
Hochstraße 28
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2477
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  timo.arndt@kreis-ak.de
Raum:  OG 06

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sozialdienst Eingliederungshilfe
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2454
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  julia.hundhausen@kreis-ak.de
Raum:  144

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sozialdienst Eingliederungshilfe
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2447
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  christine.demmer@kreis-ak.de
Raum:  144

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sozialdienst Eingliederungshilfe
Parkstraße 1
57610 Altenkichen
Telefon:  02681/81-2482
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  ina.eigenmeier@kreis-ak.de
Raum:  144

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sozialdienst Eingliederungshilfe
Hochstraße 8
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2479
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  nadja.kehrle@kreis-ak.de
Raum:  OG 06

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sozialdienst Eingliederungshilfe
Hochstraße 28
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2478
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  philipp.kraemer@kreis-ak.de
Raum:  OG 06

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sozialdienst Eingliederungshilfe
Hochstraße 28
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/ 81-2419
Fax:  02681/ 81-2400
E-Mail:  torsten.pagel@kreis-ak.de
Raum:  OG 06

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sozialdienst Eingliederungshilfe
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2448
E-Mail:  emanuel.toth@kreis-ak.de
Raum:  144

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sozialdienst Eingliederungshilfe
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2440
Fax:  02681/81 2400
E-Mail:  stefan.veith@kreis-ak.de
Raum:  144

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2414
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  oliver.becher@kreis-ak.de
Raum:  143

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2423
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  andre.iserlohe@kreis-ak.de
Raum:  150

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2453
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  martina.nolden@kreis-ak.de
Raum:  149

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2421
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  elisabeth.koenigsfeld@kreis-ak.de
Raum:  150

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2451
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  sabine.roesner@kreis-ak.de
Raum:  149

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Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-2418
Fax:  02681/81-2400
E-Mail:  stefan.stumpf@kreis-ak.de
Raum:  152

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Beschreibung

Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen können aus Mitteln der Sozialhilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhalten, damit sie in der Lage sind, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. In Betracht kommen
  • ambulante Hilfen (zum Beispiel Unterstützung bei der Basisversorgung, bei der Freizeitgestaltung oder beim behindertengerechten Wohnungsumbau), 
  • teilstationäre Hilfen (zum Beispiel beim Besuch einer Behindertenwerkstatt, einer Tagesstätte für psychisch kranke Menschen oder einer Tagesförderstätte für geistig behinderte Menschen) und
  • stationäre Hilfen (zum Beispiel für ein Behindertenwohnheim).
 Soweit irgend möglich sind die Hilfen ambulant in der gewohnten Umgebung des behinderten Menschen zu erbringen. Es gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär".

Ein  vielfältiges Hilfsangebot gibt es für Kinder mit Behinderungen, damit deren Entwicklung in einem möglichst frühen Stadium gefördert werden kann. Hierzu zählen beispielsweise die Frühförderung, Hilfen beim Besuch eines Kindergartens oder einer Schule oder die Aufnahme in einen Förderkindergarten.

Über Art und Umfang der Hilfegewährung wird im sogenannten Verfahren der individuellen Teilhabeplanung entschieden, an dem der behinderte Mensch oder sein Betreuer, der Leistungserbringer und andere für den Planungsprozess relevante Personen und Institutionen beteiligt werden. Die Hilfen werden zum Teil nur insoweit erbracht, als die Betroffenen die entsprechenden Kosten nicht durch Einsatz ihres Einkommens und Vermögens finanzieren können.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Sozialhilfeantrag

Gebühren

Für das Verwaltungsverfahren werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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