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Förderprogramm zur Anschaffung von Balkonkraftwerken im Privatbereich

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2084
Fax:  02681/81 3904

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Ansprechpartner

Regionalentwicklung
Klimaschutzmanager
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-3801
E-Mail:  stefan.glaessner@kreis-ak.de
Raum:  022

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Förderprogramm zur Anschaffung von Balkonkraftwerken im Privatbereich

Das Förderprogramm für private Balkonkraftwerke im Kreis Altenkirchen ist beendet, da die zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von insgesamt 120.000 Euro vollständig ausgeschöpft sind. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.

Ende 2024 startete im Kreis Altenkirchen das Förderprogramm zur Errichtung privater Balkonkraftwerke. Finanziert wurde es zu 100 Prozent aus Landesmitteln im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI).

Eine vorläufige Bilanz zeigt: Im Rahmen des Programms wurden knapp 700 Balkonkraftwerke mit einer Gesamtmodulleistung von knapp 1 MW gefördert. Mit diesen Anlagen können jährlich rund 800.000 kWh Strom erzeugt werden, von denen der Großteil direkt oder nach Zwischenspeicherung in den jeweiligen Häusern und Wohnungen verbraucht wird.

Die Investitionskosten für die förderfähigen Balkonkraftwerke ohne Speichersysteme beliefen sich auf knapp 400.000 Euro. Bei mehr als 40 Prozent der geförderten Vorhaben wurden die Balkonkraftwerke gemeinsam mit einem Stromspeicher installiert.


Behördennummer 115

Kontakt

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Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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