Tierseuchenbekämpfung - Trichinenprobenergebnisse und ASP-Blutprobenergebnisse, Interaktive Karte Sperrzone
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Ansprechpartner
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Referatsleiterin
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Sachbearbeiter
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Ergebnisse der Trichinenprobenergebnisse und ASP-Blutprobenergebnisse
Registrierung einer in der Sperrzone I gelegenen Stelle zur Aufbruch-Verarbeitung
Mit in Kraft treten der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest am 23.05.2026 ist grundsätzlich zu beachten, dass alle erlegten Stücke Schwarzwild, die verwertet werden sollen, zu einer zentralen Wildsammelstelle zu verbringen sind. Von dieser Regelung abweichend können auf Antrag die eigenen Wildkammern, sofern diese innerhalb der Sperrzone I liegen, als dezentrale Wildsammelstelle für das eigene Revier bzw. die eigenen Reviere genutzt werden. Den hierfür erforderlichen Antrag finden Sie unter untenstehendem Link.
Antrag auf Registrierung einer in der Sperrzone I gelegenen Stelle zur Aufbruch-Verarbeitung
