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Was ist zu tun, wenn Personal mit MRSA besiedelt ist?

Der Arbeitgeber sollte im Hygieneplan oder in der Verfahrensanweisung festgelegt haben, wie er mit MRSA-kolonisierten Personal umgeht. Ratsam ist, dass dies mit dem Betriebsarzt besprochen wird.

Alle betroffenen Mitarbeiter sollten sich mit dem Betriebsarzt in Verbindung setzen.

Der betriebsärztliche Dienst legt die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeiten der Mitarbeiter während der Sanierungsphase fest (RKI E6-9). MRSA-Träger unter dem Personal sollten bis zum Nachweis der erfolgreichen Sanierung keine Bewohner/Patienten behandeln und pflegen (Wunderversorgung, Katheterpflege u.ä.).

Bei MRSA-Besiedelung ist eine Sanierung analog zur Patientensanierung zu empfehlen (RKI E6-9).

Zur Erfolgskontrolle sind frühestens 3 Tage nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen, an allen vorher MRSA-positiven Lokalisationen an 3 aufeinanderfolgenden Tagen Abstriche zu entnehmen. Wird hier kein MRSA mehr nachgewiesen, kann die pflegerischen Tätigkeit nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und Betriebsarzt wiederaufgenommen werden. Weitere Kontrollen sollten nach 10 Tagen, 1 Monat und 3 Monaten nach Sanierungsende veranlasst werden (RKI E6-9).


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