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Landtagswahl 2021

Am Sonntag, dem 14. März 2021, fand die Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmten nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl für die nächsten fünf Jahre die Zusammensetzung des rheinland-pfälzischen Landesparlamentes.
Gemäß Artikel 79 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz ist der Landtag das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung.

Wahlverfahren

Die Wahlen sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei, also demokratische.

Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder und jede volljährige Bürger/-in direkt die Kandidaten, dabei frei  in Seiner/Ihrer Wahlentscheidung, wählen darf. Dabei hat jede Stimme das gleiche Gewicht und durch die Wahlurnen und Wahlkabinen bleibt die Wahl, die der/die Einzelne trifft, auch geheim.

Der rheinland-pfälzische Landtag besteht, vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate, aus 101 Abgeordneten. Diese werden im Rahmen der so genannten "personalisierten Verhältniswahl" gewählt.

Die Wählerinnen und Wähler haben dabei zwei Stimmen, mit der einen Stimme - der Wahlkreisstimme - wählen sie 52 Abgeordnete aufgrund von Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen, mit der anderen Stimme - der Landesstimme - die verbleibenden 49 Abgeordneten nach Landes- oder Bezirkslisten (§ 26 Landeswahlgesetz).

Die 101 Sitze werden auf die Parteien und Wählervereinigungen im Verhältnis der für sie abgegebenen Landesstimmen verteilt. Dabei bleiben Listen unberücksichtigt, die landesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten haben (Fünf-Prozent-Klausel).
Gleichzeitig wird in jedem der 51 Wahlkreise mit den Wahlkreisstimmen je ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber mit den meisten Stimmen, d.h. die einfache Mehrheit genügt. Für die Wahlkreisbewerber gilt die landesweite Fünf-Prozent-Klausel nicht. Somit können auch parteiunabhängige Einzelbewerber gewählt werden oder Bewerber von Parteien oder Wählervereinigungen, die landesweit an der Fünf-Prozent-Klausel gescheitert sind.

Jede Partei oder Wählervereinigung mit mehr als fünf Prozent der Stimmen erhält von den 101 Abgeordnetensitzen so viele, wie ihr nach ihrem Landesstimmen-Anteil zusteht. Hiervon werden die Sitze der von der Partei oder Wählervereinigung errungenen Wahlkreismandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden aus der Landes- oder Bezirksliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt.

Nähere Informationen zum Wahlverfahren finden Sie hier.

Wahlkreis 1 - Betzdorf/Kirchen(sieg)

Dieser umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Daaden-Herdorf, Kirchen (Sieg) und die ehemalige Verbandsgemeinde Betzdorf nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 sowie vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinde Rennerod. Grafik Wahlkreis 1

Wahlkreis 2 - Altenkirchen (Westerwald)

Dieser umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld, Hamm (Sieg), Wissen und die ehemalige Verbandsgemeinde Gebhardshain nach dem Stand vom 31. Dezember 2016. Grafik Wahlkreis 2

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