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gebühren für den unterricht an der Musikschule des kreises altenkirchen

Die Musikschule des Kreises Altenkirchen erhebt von den Benutzern zur teilweisen Deckung der durch den Betrieb der Musikschule entstehenden Kosten Benutzungsgebühren.

Gebührenhöhe

Für die Höhe der Gebühren ist grundsätzlich die Unterrichtsform maßgebend.
(Tarife gültig ab 01.08.2023)


Unterrichtsform

Unterricht pro Woche in Minuten

Unterrichtsgebühr im Jahr (im Monat)

1

Elementarbereich im Klassenunterricht


1.1

Musikmäuse
(Eltern-Kind Kurs)
das 2. Kind einer Familie


45


288 € (24 €)
162 € (13,50 €)

1.2

Musikspielplatz
(Kinder 4-6 Jahre)

in Gruppen bis 6 Kinder 


60

45


348 € (29 €)

348 € (29 €)

1.3

Musikentdecker
(Kinder 6-9 Jahre)

45

288 € (24 €)

2

Instrumental-/Vokalunterricht im Gruppenunterricht

2.1

Gruppe mit 2 Schülern

45

576 € (48 €)

2.2

Gruppe mit 3 Schülern

45

468 € (39 €)

2.3

Gruppe mit 4 und mehr Schülern

45

372 € (31 €)

3

Instrumental-/Vokalunterricht im Einzelunterricht

3.1

Normalstunde

30

720 € (60 €)

3.2

Kurzstunde (siehe Abs.6)

22,5

576 € (48 €)

3.3
Langstunde
45
1.200 € (100 €)

3.4

Begabtenförderung (siehe Absatz 6)

45-75

 852 € (71 €)

3.5

5er Karte (siehe Abs. 8 und 9)

5 x 30

105 € /
131 € (Abs. 9)

3.6

Geschenkstunde

60

42 €

4

Ergänzungsfach, Ensembles


gebührenfrei, sofern der/die Teilnehmer/in an der Musikschule Instrumental-/ Vokalunterricht belegt


ohne Teilnahme am Instrumentalunterricht

45-90

132 € (11 €)




gebührensatzung der musikschule des kreises altenkirchen

Die Festsetzung der Gebühren für den Musikschulunterricht erfolgt auf Grundlage der Gebührensatzung der Musikschule des Kreises Altenkirchen in der Fassung vom 01.08.2023.

Die Gebührensatzung enthält alle Regelungen für die Formalien des Unterrichtsbetriebs, wie Beginn und Abmeldung, Gebührenfestsetzung, Ermäßigungen und Erstattungen. 


Die Satzung in ihrer vollständigen Fassung finden Sie hier:

Gebührensatzung der Musikschule des Landkreises Altenkirchen (70 kB)



wichtige Satzungsregelungen im auszug:

Vertragsbeginn (§7 abs. 2 S.2)

Mit der Einteilung durch die Schulleitung in einen freien Unterrichtsplatz und die schriftliche Bestätigung kommt der Vertrag zustande und die Gebührenpflicht entsteht.

abmeldung (§9 Abs.1)

(1) Der Unterrichtsvertrag kann zum 31. Januar oder 31. Juli jeden Jahres gekündigt werden.

Die Kündigung muss dem Büro der Musikschule bis zum 31. Dezember oder 30. Juni
schriftlich oder per E-Mail zugegangen sein. Lehrkräfte können keine Abmeldung
entgegennehmen.

                

Externer Link: [Text]


Aktuelles

Rocktober Jam


Einen Ausblick auf unsere Veranstaltungen im neuen Schuljahr finden Sie in unserer Musikschulapp.

________________________________


Eindrücke unserer Projektwoche 2024:

Eine Woche voller Projekte
konnten unsere Schülerinnen und Schülern im April nutzen und ihre musikalischen Interessen und Fähigkeiten erweitern.
Hier ein paar Eindrücke:

Rückblick Projektwoche 2024 (2.8 MB)


Anmeldungen zum Unterricht:

Anmeldungen zum Instrumental- und Gesangsunterricht und zu den Musikkursen für Kinder im Vorschulalter sind jederzeit möglich.
Unser Musikschulbüro berät sie gerne.

Bitte nutzen Sie unsere
Onlineanmeldung


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Anmeldungen:

für den Instrumental- und Gesangsunterricht und die Musikkurse sind weiterhin möglich.



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