gebühren für den unterricht an der Musikschule des kreises altenkirchen
Die Musikschule des Kreises Altenkirchen erhebt von den Benutzern zur teilweisen Deckung der durch den Betrieb der Musikschule entstehenden Kosten Benutzungsgebühren.
Gebührenhöhe
gebührensatzung
Die Festsetzung der Gebühren für den Musikschulunterricht erfolgt auf Grundlage der Gebührensatzung der Musikschule des Kreises Altenkirchen.
Die Satzung finden Sie hier:
Gebührensatzung der Musikschule des Kreises Altenkirchen (65 kB)