Kindertagespflege - Qualifizierung, Netzwerkarbeit und Fortbildung
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beschreibung
Kindertagespflege bietet Kindern ein geeignetes Umfeld, unter familienähnlichen Bedingungen die Kinderentwicklung zu fördern. Sie hat den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung. Aus diesem Grund sind bestimmte Voraussetzungen für Tagespflegepersonen, wie Tagesmütter und -väter im Sozialgesetzbuch VIII heißen, vorgegeben. Sie betreffen die persönliche Eignung und fachliche Qualifikation.
Die fachliche Qualifikation kann in Kursen erworben werden. Fragen rund um die Qualifizierung, Eignung und Voraussetzungen für die Kursteilnahme im Einzelnen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Kindertagespflege gerne.
Qualifizierte Tagespflegepersonen haben die Möglichkeit an regelmäßig stattfindenden Netzwerktreffen teilzunehmen. Hier werden fachliche und rechtliche Informationen vermittelt. Ein Austausch über aktuelle Themen erfolgt.
Ferner werden Tagespflegepersonen im Rahmen der Qualitätssicherung zu Fortbildungen eingeladen. Hier wird zwischen freiwilligen Fortbildungen und Fortbildungen, die eine Voraussetzung zum Erhalt der Pflegeerlaubnis beinhalten, unterschieden.
Informationen erhalten Tagespflegepersonen auch über einen Rundbrief, der aktuelle Themen rund um die Kindertagespflege aufgreift.
Im Rahmen der Qualitätssicherung erhalten alle Tagespflegepersonen einen Fortbildungspass. In diesen werden die besuchten Fortbildungen eingetragen. Er dient gleichzeitig als Nachweis für die erwünschten zwölf Fortbildungsstunden jährlich.
Rechtsgrundlagen
- §§ 22 fortfogende Sozialgesetzbuch VIII,
- § 43 Sozialgesetzbuch VIII,
- Satzung des Landkreises Altenkirchen über die Förderung der Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege.
Verfügbare Formulare





