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Kreistag 2019

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Inhalt

der kreistag

Der Kreistag setzt sich zusammen aus sechsundvierzig gewählten Kreistagsmitgliedern und dem Vorsitzenden (Landrat oder im Vertretungsfall Kreisbeigeordneter).
Die Mitglieder des Kreistages werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Altenkirchen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Anzahl der Kreistagsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises.

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Sitzverteilung Kreistag

Die Kreistagsmitlglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus. Hierbei sind sie nicht an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler gebunden.

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, soweit

  • er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat,
  • der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder
  • der Kreistag dem Landrat bestimmte Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen hat.
Der Kreistag beschließt insbesondere:

 

 

Nähere Informationen zu den Inhalten der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse finden Sie im

Rats- und Bürgerinformationssystem.